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Den Begriff Beschäftigungsstand sucht man in volkswirtschaftlichen Lexika meist vergebens. Er ist etwas schwammig, wird aber durchgängig mit dem Beschäftigungsgrad gleichgesetzt, dessen Pendant die Arbeitslosenquote ist. Das Ziel eines hohen Beschäftigungsstandes kann man daher indirekt mit der Arbeitslosenquote messen. Abbildung 1 zeigt ihre langfristige Entwicklung. Die Erfassung der Arbeitslosigkeit und ihre Erscheinungsformen betrachten wir im Abschnitt Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit genauer.

Abbildung 1
Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosigkeit zeigt im Zeitablauf einen treppenförmigen Verlauf. Als Ursachen für die Niveausprünge werden oft der erste (1973) und zweite (1979) Ölpreisschock und die deutsche Wiedervereinigung vermutet. Der "3. Ölpreisschock" ist kein stehender Begriff - und er hat trotz der Preisexplosion der Ölpreise in 2008 auch keine große Chance, einer zu werden. Auch die "Finanzkrise" 2008 hat der Arbeitsmarkt "weggesteckt".

Politik, Wissenschaft und Bevölkerung sind sich einig, dass die langjährig anhaltend hohe Arbeitslosigkeit das zentrale gesamtwirtschaftliche Problem darstellt. Sie kostet die Volkswirtschaft Jahr um Jahr Milliarden Euro. Die Kosten der Unterbeschäftigung bestehen in erster Linie aus der Minderproduktion durch die ungenutzte Ressource und können mit Hilfe des sog. Okun'schen Gesetzes abgeschätzt werden. Weitere Kosten sind in einem engeren Sinne nicht ökonomisch und teils nur schwierig quantifizierbar: die psychischen Belastungen der direkt Betroffenen und ihrer Familienangehörigen, zunehmende Spannungen in der Gesellschaft, steigende Kriminalität, Kosten durch die Verwaltung der Arbeitslosigkeit etc.

Während diese Kosten eher statischer Natur sind, hat eine hohe und lang anhaltende Arbeitslosigkeit auch Folgewirkungen. Durch den Verlust des Arbeitsplatzes und während der Arbeitslosigkeit unterliegt das Humankapital einem Entwertungsprozess. Selbst wenn es gelänge, die Arbeitslosigkeit schlagartig zu beseitigen, würde das Produktionsniveau hinter dem zurückbleiben, das sich theoretisch bei durchgängiger Vollbeschäftigung ergeben hätte.

Mitunter werden das Arbeitslosengeld sowie die Ausfälle bei den direkten Steuern und den Beiträgen zur Sozialversicherung als Kosten der Arbeitslosigkeit angeführt. Dies sind Kosten für den Staatshaushalt, also Kosten mit fiskalischem Charakter. Über die Lohnnebenkosten haben sie unbestreitbar gesamtwirtschaftliche Rückwirkungen, aber man darf sie nicht zum bewerteten Produktionsausfall hinzurechnen, da man die Kosten sonst doppelt erfassen würde. Man verdeutlicht sich diesen Gedanken am einfachsten, indem man unterstellt, es gäbe einen einzigen Arbeitslosen. In der Minderproduktion, die ihm zuzurechnen wäre, sind die erwähnten Mindereinnahmen an Steuern und Beiträgen enthalten. Das Arbeitslosengeld, das er erhält, stellt aus der gesellschaftlichen Perspektive keine Kosten dar. Die Bundesanstalt für Arbeit verteilt das Geld nur um.*

Auch wenn es nicht gern gehört wird, muss darauf hingewiesen werden, dass durch die Arbeitslosigkeit bei den Betroffenen ein Zugewinn an Freizeit entsteht. Der bewertete Freizeitgewinn vermindert die Kosten der Arbeitslosigkeit.

 

 

 

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